Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zur Erstellung von Kfz-Gutachten zwischen dem Auftraggeber und dem
KFZ-Sachverständigenbüro Engels
Inhaber: Manuel Engels
Dorfstraße 10
27318 Hoyerhagen
Die Tätigkeit des Sachverständigen erfolgt auf Grundlage eines Werkvertrages gemäß §§ 631 ff. BGB.
2. Gegenstand des Auftrags
Der Auftrag umfasst die Erstellung eines unabhängigen Kfz-Schadengutachtens.
Das Gutachten kann insbesondere folgende Feststellungen enthalten:
Schadenumfang
Schadenursache
Reparaturweg
Reparaturkosten
Reparaturdauer
merkantile Wertminderung
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Der Sachverständige erstellt das Gutachten nach den anerkannten Regeln der Technik und nach bestem fachlichen Wissen.
3. Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der Sachverständigenvergütung.
Die Vergütung richtet sich insbesondere nach:
dem erforderlichen Zeitaufwand
dem Umfang der Begutachtung
der Schwierigkeit der Feststellungen
der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit
Die Honorierung orientiert sich an den Honorarbefragungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK).
4. Nebenkosten
Neben dem Grundhonorar können erforderliche Nebenkosten gesondert berechnet werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Fahrtkosten
Lichtbilder
Schreib- und Kopierkosten
Porto- und Telekommunikationskosten
EDV- und Datenbankkosten
Restwertbörsennutzung
Fahrzeugidentifikation
Dokumentationskosten
Nebenkosten werden nur berechnet, soweit sie im konkreten Schadenfall tatsächlich anfallen.
5. Zahlungspflicht
Der Auftraggeber bleibt Schuldner der Sachverständigenvergütung.
Eine mögliche Erstattung der Kosten durch den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung berührt die Zahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber dem Sachverständigen nicht.
Kürzungen oder Zahlungsverzögerungen durch Versicherungen haben keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht gegenüber dem Sachverständigen.
6. Abtretung erfüllungshalber
Der Auftraggeber tritt seinen Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten gegen den Schädiger und/oder dessen Haftpflichtversicherung erfüllungshalber an den Sachverständigen ab.
Der Sachverständige ist berechtigt, diese Forderung im eigenen Namen außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.
7. Haftung
Der Sachverständige haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
8. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gutachtenauftrags sowie zur Schadenabwicklung verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf dieser Website.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
