KFZ Gutachter nach Unfall im Raum Nienburg, Diepholz, 

Bremen und Hannover

0176/ 43 22 11 02

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zur Erstellung von Kfz-Gutachten zwischen dem Auftraggeber und dem

KFZ-Sachverständigenbüro Engels
Inhaber: Manuel Engels
Dorfstraße 10
27318 Hoyerhagen

Die Tätigkeit des Sachverständigen erfolgt auf Grundlage eines Werkvertrages gemäß §§ 631 ff. BGB.

2. Gegenstand des Auftrags

Der Auftrag umfasst die Erstellung eines unabhängigen Kfz-Schadengutachtens.

Das Gutachten kann insbesondere folgende Feststellungen enthalten:

Schadenumfang

Schadenursache

Reparaturweg

Reparaturkosten

Reparaturdauer

merkantile Wertminderung

Wiederbeschaffungswert

Restwert

Der Sachverständige erstellt das Gutachten nach den anerkannten Regeln der Technik und nach bestem fachlichen Wissen.

3. Vergütung

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der Sachverständigenvergütung.

Die Vergütung richtet sich insbesondere nach:

dem erforderlichen Zeitaufwand

dem Umfang der Begutachtung

der Schwierigkeit der Feststellungen

der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit

Die Honorierung orientiert sich an den Honorarbefragungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK).

4. Nebenkosten

Neben dem Grundhonorar können erforderliche Nebenkosten gesondert berechnet werden.

Hierzu zählen insbesondere:

Fahrtkosten

Lichtbilder

Schreib- und Kopierkosten

Porto- und Telekommunikationskosten

EDV- und Datenbankkosten

Restwertbörsennutzung

Fahrzeugidentifikation

Dokumentationskosten

Nebenkosten werden nur berechnet, soweit sie im konkreten Schadenfall tatsächlich anfallen.

5. Zahlungspflicht

Der Auftraggeber bleibt Schuldner der Sachverständigenvergütung.

Eine mögliche Erstattung der Kosten durch den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung berührt die Zahlungspflicht des Auftraggebers gegenüber dem Sachverständigen nicht.

Kürzungen oder Zahlungsverzögerungen durch Versicherungen haben keinen Einfluss auf die Vergütungspflicht gegenüber dem Sachverständigen.

6. Abtretung erfüllungshalber

Der Auftraggeber tritt seinen Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten gegen den Schädiger und/oder dessen Haftpflichtversicherung erfüllungshalber an den Sachverständigen ab.

Der Sachverständige ist berechtigt, diese Forderung im eigenen Namen außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.

7. Haftung

Der Sachverständige haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gutachtenauftrags sowie zur Schadenabwicklung verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf dieser Website.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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