§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Engels, Inhaber Manuel Engels (nachfolgend „Sachverständiger“), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen des Sachverständigen, insbesondere für die Erstellung von Schadengutachten, Wertgutachten, Beweissicherungsgutachten sowie weitere sachverständige Tätigkeiten im Kfz-Bereich.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Unabhängigkeit, Neutralität und Objektivität
(1) Der Sachverständige erstellt Gutachten und Bewertungen unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen.
(2) Die Gutachtenerstellung erfolgt unter Beachtung der geltenden Gesetze, Normen und anerkannten Regeln der Technik.
(3) Weder der Kunde noch Dritte, insbesondere Versicherungen, Werkstätten oder Rechtsanwälte, haben Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Gutachtens.
§ 3 Auftragserteilung und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde beauftragt den Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens oder einer anderen sachverständigen Dienstleistung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I,
Unfallberichte oder Schadensmeldungen,
Reparaturrechnungen und Vorschaden-Dokumentationen,
Versicherungsschreiben oder Abtretungserklärungen.
(3) Der Kunde stellt das Fahrzeug dem Sachverständigen in einem für die Begutachtung geeigneten Zustand zur Verfügung. Falls eine Begutachtung aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder unzureichender Dokumentation nicht möglich ist, kann der Sachverständige den Auftrag ablehnen oder unter Vorbehalt ausführen.
(4) Erhält der Sachverständige nachträglich Informationen, die eine inhaltliche Änderung des Gutachtens erforderlich machen, ist er berechtigt, das Gutachten entsprechend zu ergänzen oder zu korrigieren.
§ 4 Leistungsumfang und Durchführung
(1) Der Sachverständige erbringt seine Leistungen nach bestem Fachwissen und den Grundsätzen der Neutralität und Objektivität.
(2) Die Erstellung des Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der von der Komplexität des jeweiligen Falls abhängt.
(3) Der Sachverständige ist berechtigt, im Einzelfall notwendige Fremdleistungen (z. B. technische Untersuchungen durch Dritte) in Anspruch zu nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung oder der jeweils gültigen Honorartabelle.
(2) Das Honorar wird auch dann fällig, wenn das Gutachten von einer Versicherung oder einem anderen Dritten nicht anerkannt oder gekürzt wird. In diesem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, den offenen Differenzbetrag oder das vollständige Honorar auszugleichen.
(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das Honorar sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Zusätzlich behält sich der Sachverständige vor, weitere Mahngebühren geltend zu machen.
(5) Ist der Kunde nicht zahlungsfähig, bleibt der Sachverständige berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Sachverständige haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Schäden durch fehlerhafte Angaben Dritter, ist ausgeschlossen.
(4) Reklamationen bezüglich offensichtlicher Fehler müssen dem Sachverständigen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutachtens schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
(5) Der Sachverständige übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis seines Gutachtens durch Versicherungen, Gerichte oder andere Dritte getroffen werden.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Sachverständige verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
(3) Der Sachverständige verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen.
§ 8 Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
(2) Der Sachverständige ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt,
sich herausstellt, dass der Auftrag nicht neutral und unabhängig ausgeführt werden kann,
der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät.
(3) Im Falle eines Rücktritts durch den Sachverständigen werden dem Kunden bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Sachverständigenbüros, soweit gesetzlich zulässig.
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